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Die K+H integriert BilMoG

BilMoGMit dem Bilanzrechtsmodernisierungs-Gesetz BilMoG trat die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit 1985 in Kraft. Nachdem die neuen Bilanzierungs-Vorschriften im Geschäftsjahr 2009 freiwillig angewendet werden konnten, besteht nun erstmals für Geschäftsjahre, die 2010 begonnen haben, eine Anwendungspflicht des neuen BilMoG. Dabei lassen die umfangreichen Änderungen sowie vor allem die Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips, die bestehenden Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz in Anzahl und Summe in nicht unerheblichem Maße ansteigen.

Aus diesem Grund hat die K+H Software KG im fimox Rechnungswesen die Möglichkeit geschaffen, die abweichende Handhabung der betroffenen Vorgangsarten bereits unterjährig im Rechnungswesen mitzuführen und die Auswertungen damit bilanztypgerecht auf Knopfdruck auszuwerten.
fimox geht damit in die Parallelität! Dies nicht nur wie üblich in der Anlagenbuchhaltung, sondern auch und insbesondere in der Finanzbuchhaltung.

Mit fimox können Auswertungen wie Saldenübersichten oder Berichte pro Bewertungsart, sowie die Handels- und Steuerbilanz demnach nicht nur am Ende des Geschäftsjahres unmittelbar abgerufen werden, sondern im Sinne des Entwicklung-Controllings auch unterjährig.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de/bilmog
Informationen über die fimox Software-Applikation zur BilMoG-Unterstützung bekommen Sie von Brigitte Böhm unter der Telefonnummer +49 (0)89 / 89 44 10-66 bzw. service@kh-software.de.

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